Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00   

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OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00 (https://dejure.org/2000,2019)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.09.2000 - 2 W 87/00 (https://dejure.org/2000,2019)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. September 2000 - 2 W 87/00 (https://dejure.org/2000,2019)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre im Insolvenzverfahren: Massegefährdung als Voraussetzung der Anordnung; Begründungserfordernis für Beschlüsse des Insolvenz- und des Beschwerdegerichts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag einer konkreten Gefährdung der Masse als Voraussetzung für die Anordnung einer Postsperre im Insolvenzverfahren; Abwägung der Interessen des Schuldners und der Gläubiger vor der Anordnung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag einer konkreten Gefährdung der Masse als Voraussetzung für die Anordnung einer Postsperre im Insolvenzverfahren; Abwägung der Interessen des Schuldners und der Gläubiger vor der Anordnung ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 7 Abs. 1 § 99 Abs. 1 Satz 1
    Anordnung einer Postsperre; Notwendigkeit eingehender Begründung der Erforderlichkeit durch das Beschwerdegericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 634
  • ZIP 2000, 1898
  • NZI 2000, 583
  • NZI 2001, 41
  • NZI 2001, 6
  • NZI 2001, 7
  • Rpfleger 2000, 560
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99

    Weitere Beschwerde nach § 7 InsO

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Dies reicht aus, um die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 InsO zu erfüllen (s. auch Senat, Beschl. v. 8. März 2000 - ... = ZIP 2000, 706; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, ZInsO 2000, 161; OLG Dresden, NZI 2000, 136).

    § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist im Verfahren über die sofortige weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO nicht anzuwenden (s. auch Senat, Beschl. v. 10. Februar 2000 - ...; ZIP 2000, 239 ; Senat, Beschl. v. 28. Februar 2000 - ..., OLGR Celle, 2000, 126; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; Schleswig- Holsteinisches OLG, ZInsO 2000, 170 ).

  • OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99

    Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Soweit als Voraussetzung für die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde verlangt wird, dass schon die Erstbeschwerde zum Landgericht statthaft gewesen ist (s. zu dieser Voraussetzung OLG Köln, ZInsO 2000, 104; OLG Köln, ZInsO 2000, 117 ; OLG Frankfurt, NZI 2000, 137; OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102), ist auch dieses Merkmal hier erfüllt.

    Gleichwohl weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass im Hinblick auf den Charakter des Rechtsbeschwerdeverfahrens, dessen Ausgestaltung teilweise dem Revisionsverfahren nachgebildet ist, wie die Verweisung auf die §§ 550, 551, 561 und 563 in § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO zeigt, eine eigenständige Feststellung des Sachverhalts nicht erlaubt ist (s. auch bereits BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00; OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, Beschl. v. 19. Januar 2000 - ..., DZWIR 2000, 118 = ZInsO 2000, 117 ).

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99

    Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Soweit als Voraussetzung für die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde verlangt wird, dass schon die Erstbeschwerde zum Landgericht statthaft gewesen ist (s. zu dieser Voraussetzung OLG Köln, ZInsO 2000, 104; OLG Köln, ZInsO 2000, 117 ; OLG Frankfurt, NZI 2000, 137; OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102), ist auch dieses Merkmal hier erfüllt.
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 270/99

    Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Aus der Verweisung auf § 561 Abs. 2 ZPO in § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO folgt, dass der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt auch für das Rechtsbeschwerdegericht bindend ist und der Entscheidung zugrundezulegen ist; eine eigene Feststellung des Sachverhalts ist dem Rechtsbeschwerdegericht dagegen verwehrt (s. auch OLG Köln, ZIP 2000, 195; Becker, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 7 Rz. 18; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 7 Rz. 19).
  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Gleichwohl weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass im Hinblick auf den Charakter des Rechtsbeschwerdeverfahrens, dessen Ausgestaltung teilweise dem Revisionsverfahren nachgebildet ist, wie die Verweisung auf die §§ 550, 551, 561 und 563 in § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO zeigt, eine eigenständige Feststellung des Sachverhalts nicht erlaubt ist (s. auch bereits BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00; OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, Beschl. v. 19. Januar 2000 - ..., DZWIR 2000, 118 = ZInsO 2000, 117 ).
  • OLG Celle, 08.03.2000 - 2 W 23/00

    Tragung der Kosten des Verfahrens der vorläufigen Insolvenzverwaltung;

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Dies reicht aus, um die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 InsO zu erfüllen (s. auch Senat, Beschl. v. 8. März 2000 - ... = ZIP 2000, 706; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, ZInsO 2000, 161; OLG Dresden, NZI 2000, 136).
  • OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen vorläufige Postsperre im

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Zwar hat das OLG ... in einem Rechtsbeschwerdeverfahren bereits über die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Anordnung einer vorläufigen Postsperre im Insolvenzeröffnungsverfahren entschieden (OLG Köln, Beschl. v. 26. Januar 2000 - ..., DZWIR 2000, 203 = ZInsO 2000, 410 ).
  • BayObLG, 02.12.1999 - 4Z BR 8/99

    Ergänzungsaufforderung zur Beibringung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Dies reicht aus, um die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 InsO zu erfüllen (s. auch Senat, Beschl. v. 8. März 2000 - ... = ZIP 2000, 706; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, ZInsO 2000, 161; OLG Dresden, NZI 2000, 136).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Soweit als Voraussetzung für die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde verlangt wird, dass schon die Erstbeschwerde zum Landgericht statthaft gewesen ist (s. zu dieser Voraussetzung OLG Köln, ZInsO 2000, 104; OLG Köln, ZInsO 2000, 117 ; OLG Frankfurt, NZI 2000, 137; OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102), ist auch dieses Merkmal hier erfüllt.
  • OLG Dresden, 12.10.1999 - 7 W 1754/99

    Bestellung eines Vertreters für prozessunfähige GmbH im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Dies reicht aus, um die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 InsO zu erfüllen (s. auch Senat, Beschl. v. 8. März 2000 - ... = ZIP 2000, 706; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, ZInsO 2000, 161; OLG Dresden, NZI 2000, 136).
  • BVerfG, 06.06.1986 - 1 BvR 574/86

    Rechtliches Gehör - Äußerung ohne Fristsetzung - Konkurs - Mitwirkungspflicht -

  • BayObLG, 04.07.2000 - 4Z BR 12/00

    Aufhebung der Entscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

  • OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 8 W 606/99

    Einsatz des Vermögens bei Beantragung von Prozesskostenhilfe; Mitteilung der

  • OLG Bremen, 01.04.1992 - 2 W 22/92

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

  • OLG Frankfurt, 20.12.1999 - 26 W 124/99
  • LG Stuttgart, 16.09.1986 - 2 T 763/86
  • OLG Celle, 24.01.2001 - 2 W 124/00

    Zulässigkeit der getrennten Anfechtung der Annahme der Zuständigkeit des

    Damit wird auch im Eröffnungsverfahren § 99 Abs. 2 Satz 1 InsO in Bezug genommen, der eine sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Postsperre ausdrücklich vorsieht (vgl. auch OLG Celle, ZIP 2000, 1898; Landfermann, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 159, Rn. 94; Pape in: Kübler/Prütting, InsO, 8. Lfg. 11/00, § 20 Rn. 16 c).

    Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners wäre zunächst schon im Hinblick auf die fehlende Sachverhaltsdarstellung in der Entscheidung des Beschwerdegerichts zuzulassen (zur Erforderlichkeit einer Darstellung des zu subsumierenden Sachverhalts in der Entscheidung des Beschwerdegerichts vgl. Senat, Beschluss vom 11. September 2000 -- 2 W 87/00, ZInsO 2000, 557; Senat, Beschluss vom 13. September 2000 -- 2 W 85/00, ZInsO 2000, 556; BayObLG, ZInsO 2000, 519 (LS); OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; Pape, ZInsO 2000, 548 f.).

    Eine umfassende Darstellung, die eine Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen der vorläufigen Postsperre im Eröffnungsverfahren ermöglichen würde (zu den Voraussetzungen der Postsperreanordnung s. Senat, ZInsO 2000, 557 f.; Lüke, in: Kübler/Prütting, InsO, § 99 Rn. 1 ff.) fehlt hier jedoch.

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 65/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre

    Ob die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, hat das Insolvenzgericht aufgrund einer Abwägung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (OLG Celle NZI 2000, 583, 584; 2001, 147, 148; ZIP 2002, 578, 579; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27. September 2000 - 3 W 179/00, juris-Dokument Nr. KORE 571982000).
  • OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01

    Zulässigkeit Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Der Senat sieht es als sachdienlich an, für das weitere und andere Verfahren nochmals darauf hinzuweisen, daß nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung die dem Gericht der weiteren Beschwerde obliegende rechtliche Nachprüfung nur möglich ist, wenn sich aus der angefochtenen Entscheidung ergibt, von welchem konkreten Sachverhalt das Gericht der Erstbeschwerde ausgegangen ist und wie es ihn festgestellt hat (z.B. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat, NZI 2000, 165; Senat, NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557; BayObLG, NZI 2000, 434; dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548).
  • LG Bonn, 21.07.2009 - 6 T 210/09

    Postsperre, Begründungspflicht

    Die Anordnung einer Postsperre nach § 99 InsO kann erfolgen, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Postsperre konkret dargelegt sind und eine Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und den Interessen der Gläubiger stattgefunden hat (OLG Celle, ZIP 2000, 1898; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 627; OLG Celle, NZI 2001, 147; OLG Celle, ZIP 2001, 468; OLG Celle, ZIP 2002, 578; vgl. auch BGH, ZIP 2003, 1953).
  • OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00

    Beschwerdefähigkeit der Postsperre

    Die sofortige weitere Beschwerde, mit der sich die Schuldnerin gegen die erneute Zurückweisung ihrer Beschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre durch das Landgericht wendet, nachdem der Senat mit Beschluss vom 11. September 2000 (2 W 87/00, veröffentlicht in ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898) den zunächst ergangenen Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 14. August 2000 aufgehoben und zurückverwiesen hatte, ist nicht zuzulassen.
  • OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung des

    Dem Rechtsbeschwerdegericht muss nämlich durch eine Darstellung des Sachverhalts die Überprüfung der Entscheidung des Beschwerdegerichts, an dessen tatsächliche Feststellungen es gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 561 ZPO gebunden ist, überhaupt erst ermöglicht werden(dazu Senat, Beschl. v. 22. August 2000 - 2 W 64/00; Senat, Beschl. v. 11. September 2000 - 2 W 87/00; BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00; OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, ZInsO 2000, 117).
  • OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Annahme eines

    Trotz der inzwischen unübersehbaren Vielzahl von veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im insolvenzrechtlichen Instanzenzug (s. OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, NZI 2000, 165; OLG Köln, ZInsO 2000, 393 = NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898; BayObLG, NZI 2000, 434 = ZInsO 2000, 865 ); dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548 f.) enthält der Beschluss des Landgerichts überhaupt keine Ausführungen zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt.
  • OLG Celle, 30.10.2000 - 2 W 97/00

    Verbraucherinsolvenz: Kein Begründungszwang bei Ablehnung des

    Eine Gesetzesverletzung, die neben der Erforderlichkeit der Nachprüfung der Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO Voraussetzung für die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde ist, liegt dann vor, wenn das Beschwerdegericht im Zusammenhang mit seiner Beschwerdeentscheidung eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet hat und die Beschwerdeentscheidung auf dieser Gesetzesverletzung beruht (s. auch OLG Celle, Beschl. v. 11. September 2000 - 2 W 87/00, ZIP 2000, 1898; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung § 7 Rz. 15 ff.; Prütting, in: Kübler/Prütting, InsO, § 7 Rz. 22 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10523
OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2000,10523)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.05.2000 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2000,10523)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2000,10523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 167 § 182 § 313 § 894
    Beurkundung einer Bevollmächtigung zum Grundstücksverkauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vertretungsrecht, Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Grundstücksveräußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 733
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht -

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00
    Ein von der Rechtsprechung (aaO.) zugelassener weiterer Ausnahmefall liegt vor, wenn zwar die Vollmacht rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag nur verdeckt (sh. auch BGH WM 1965, 1006 f; NJW 1975, 39 ; Rösler, NJW 1999, 1150, 1151, Kanzleiter, NJW 1999, 1612).

    Auch der BGH ist in WM 1965, 1006 zur Unwirksamkeit beider Verträge gekommen, weil dort der Beklagte am nächsten Tag bei Abschluß der Überlassungsverträge und Erklärung der Auflassungen als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hatte (sh. dort S. 1008 unter 3.).

    Diese setzt nämlich regelmäßig voraus, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages bewußt ist oder zumindest mit ihr gerechnet hat und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH WM 1965, 1006, 1008; NJW 1988, 1199, 1200; aA Staudinger/Wufka aaO. § 313 Rn. 135).

  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Grundstücksübertragung - Anwendung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH gilt weiterhin eine Ausnahme für den Fall einer unwiderruflichen Vollmacht zur Veräußerung und zum Erwerb von Grundstücken (NJW 1979, 2306).

    Er erweitert nur den Umfang der Vertretungsmacht, bindet aber den Vollmachtgeber nicht stärker an die Vollmacht als bei Anwendung des § 181 BGB (BGH, NJW 1979, 2306).

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00
    Es ist auch nicht so, daß Rechtsanwalt Bornhöft bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß ihre Erklärung oder ihr Verhalten vom Empfänger nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte (BGHZ 91, 324, 329; 109, 171, 177 f).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00
    Es ist auch nicht so, daß Rechtsanwalt Bornhöft bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß ihre Erklärung oder ihr Verhalten vom Empfänger nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte (BGHZ 91, 324, 329; 109, 171, 177 f).
  • BGH, 11.10.1974 - V ZR 25/73

    Voraussetzungen der Rückbeziehung der Zustellung auf den Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00
    Ein von der Rechtsprechung (aaO.) zugelassener weiterer Ausnahmefall liegt vor, wenn zwar die Vollmacht rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag nur verdeckt (sh. auch BGH WM 1965, 1006 f; NJW 1975, 39 ; Rösler, NJW 1999, 1150, 1151, Kanzleiter, NJW 1999, 1612).
  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00
    Der BGH hat ausdrücklich in einem Urteil vom 25.2.1994 (DNOTZ 1994, 764 ff = BGHZ 125, 218 ff = NJW 1994, 1344 ) daran festgehalten, daß auch ein durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossene Grundstückskaufvertrag vom Vertretenen formlos genehmigt werden kann.
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00
    Diese setzt nämlich regelmäßig voraus, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages bewußt ist oder zumindest mit ihr gerechnet hat und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH WM 1965, 1006, 1008; NJW 1988, 1199, 1200; aA Staudinger/Wufka aaO. § 313 Rn. 135).
  • AG Bad Segeberg, 13.11.2014 - 17a C 185/13

    Rechtsanwaltskosten im Rahmen einer Unfallschadensregulierung: Zustandekommen

    Die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Geschäfts durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mir ihr rechnet und dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (vgl. BGH, Urt. v. 14.06.2004 - II ZR 393/02, BGHZ 159, 294 = NJW 2004, 2736, [...] Rn. 24; OLG Schleswig, Urt. v. 25.05.2000 - 2 U 19/00, [...] Rn. 12; Prütting/Wegen/Weinreich/Frensch, BGB, 9. Aufl. 2014, § 177 Rn. 6).
  • LG Oldenburg, 12.07.2011 - 16 S 72/11

    Zur Anwaltsempfehlung durch einen Reparaturbetrieb und zur Anwaltsvollmacht

    Die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Geschäfts durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mir ihr rechnet und dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (vgl. BGH, Urt. v. 14.06.2004 - II ZR 393/02, BGHZ 159, 294 = NJW 2004, 2736, juris Rn. 24; OLG Schleswig, Urt. v. 25.05.2000 - 2 U 19/00, juris Rn. 12; Prütting/Wegen/Weinreich/Frensch, BGB, 9. Aufl. 2014, § 177 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 4 U 84/12

    Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Versteigerung eines Grundstücks

    In der vom Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Schleswig (OLG Schleswig NJW-RR 2001, 733) ergaben sich die besonderen Umstände daraus, dass die Vollmacht von einer alten, schwer kranken Veräußerin im Krankenhaus erteilt worden war und der bevollmächtigte Bruder am Folgetag bereits davon Gebrauch gemacht und das Grundstück auf sich übertragen hatte.
  • OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10

    Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentumswohnungen

    Insbesondere stand, auch wenn der H... Bank eine Befreiung von den Bindungen des § 181 BGB erteilt wurde - eine solche kann ohnehin allenfalls als Indiz von Bedeutung sein, vermag als solche aber nicht automatisch die Formbedürftigkeit zu begründen (vgl. nur: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 25.05.2000 - 2 U 19/00 - Rn. 7) -, keineswegs nur oder auch nur in erster Linie eine Veräußerung an die Bevollmächtigte in Rede, die dann ja auch tatsächlich nicht erfolgt ist.
  • OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 142/10

    Rechte am Nachlass; Nachlassspaltung; Formbedürftigkeit der Vollmacht zum Verkauf

    Insbesondere stand, auch wenn der H... Bank eine Befreiung von den Bindungen des § 181 BGB erteilt wurde - eine solche kann ohnehin allenfalls als Indiz von Bedeutung sein, vermag als solche aber nicht automatisch die Formbedürftigkeit zu begründen (vgl. nur: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 25.05.2000 - 2 U 19/00 - Rn. 7) -, keineswegs nur oder auch nur in erster Linie eine Veräußerung an die Bevollmächtigte in Rede, die dann ja auch tatsächlich nicht erfolgt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.03.2000 - 3 U 904/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8009
OLG Koblenz, 15.03.2000 - 3 U 904/98 (https://dejure.org/2000,8009)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.03.2000 - 3 U 904/98 (https://dejure.org/2000,8009)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. März 2000 - 3 U 904/98 (https://dejure.org/2000,8009)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vertraglicher Anspruch auf Schadensersatz und Minderung aus einem Werkvertrag; Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an einer erworbenen Eigentumswohnung ; Nachbesserungsbegehren mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung; Vorliegen von allgemeinen Geschäftsbedingungen ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 318 § 319 Abs. 1 § 633
    Verfahren für die Erstellung eines Schiedsgutachtens aufgrund einer Schiedsgutachterklausel in einem Bauträgervertrag; Wohnfläche als Zusicherung einer Eigenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2000, 562
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2000 - 3 U 904/98
    Dies wird bei einem mehrfach verwendeten Bauträgervertrag allerdings kraft ersten Anscheins angenommen, soweit Vertragsklauseln einseitig auf die Interessen des Bauträgers abstellen (BGH NJW 1992, S. 2160, 2162).
  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 398/98

    Herabsetzung des Kaufpreises bei nicht nur geringfügiger Änderung der berechneten

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2000 - 3 U 904/98
    Es entspricht vielmehr der für die Wandlung geltenden Regelung der §§ 459 Abs. 1 Satz 2 und 634 Abs. 3 BGB , dass nach dem Vertrag bis zu einer Größenabweichung von 3 % überhaupt nicht gemindert werden kann, bei schon geringer Überschreitung dieser Grenze aber ein volles Minderungsrecht besteht (vgl. dazu BGH NJW-RR 2000, S. 202).
  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85

    Einbau einer Ballenpresse zur Errichtung einer Papierentsorgungsanlage in einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2000 - 3 U 904/98
    Ob dies auf die Bestimmung des § 10 Nr. 6 zutrifft, kann jedoch dahinstehen, da jedenfalls die Beklagten als mögliche Verwender sich nicht auf die Unwirksamkeit berufen können (vgl. dazu BGH NJW 1987, S. 837, 838).
  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 151/88

    Ausschluß der Sachmängelgewährleistung beim Erwerb einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2000 - 3 U 904/98
    Abgesehen davon wäre ein formelhafter Gewährleistungsausschluss wie unter Buchst. a) hinsichtlich einer neu zu errichtenden Eigentumswohnung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch in einem notariellen Vertrag grundsätzlich unwirksam (vgl. BGH NJW 1989, S. 2748, 2749).
  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84

    Nachbesserungsanspruch: Neuherstellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2000 - 3 U 904/98
    Da beim Erwerb einer Eigentumswohnung deren Größe einen wesentlichen Wertfaktor darstellt, kann die Angabe dieser Größe im Vertrag nicht als unverbindliche Beschreibung der Ausführung (vgl. dazu BGH NJW 1986, S. 711 ), sondern muss als Zusage einer Eigenschaft gewertet werden, für deren Vorhandensein der Auftragnehmer Gewähr bietet.
  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 95/94

    Haftung des Auftragnehmers für zugesicherte Eigenschaften; Technische

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2000 - 3 U 904/98
    Danach ist eine Zusicherung das vertraglich vom Auftragnehmer gegebene und vom Auftraggeber angenommene Versprechen, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten; nicht erforderlich ist im Werkvertragsrecht, dass der Auftragnehmer zum Ausdruck bringt, er werde für alle Folgen einstehen, wenn die Eigenschaft nicht erreicht werde (BGH WM 1997, S. 2183, 2185 f.).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2023 - 19 U 123/22

    Beschaffenheitsvereinbarung von 98% der Wohnfläche ist Maßstab einer Minderung

    Hinzu kommt, dass die in Rn. 147 unter den Fußnoten 370 und 371 zitierte höchst- sowie obergerichtliche Rechtsprechung (BGH BauR 2004, 847; NJW-RR 2000, 202 [s.o.], OLG Stuttgart, BauR 1999, 788; OLG Koblenz NZBau 2000, 562) ausschließlich Fallgestaltungen betrifft, in welchen gerade keine eingeschränkte Beschaffenheitsvereinbarung erfolgt ist.
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2023 - 19 U 150/22

    Extensive Dachbegrünungen zählen anteilig zur Wohnfläche

    Hinzu kommt, dass die in Rn. 147 unter den Fußnoten 370 und 371 zitierte höchst- sowie obergerichtliche Rechtsprechung (BGH BauR 2004, 847; NJW-RR 2000, 202 [s.o.], OLG Stuttgart, BauR 1999, 788; OLG Koblenz NZBau 2000, 562) ausschließlich Fallgestaltungen betrifft, in welchen gerade keine eingeschränkte Beschaffenheitsvereinbarung erfolgt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 03.08.2000 - 8 U 465/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4910
OLG Nürnberg, 03.08.2000 - 8 U 465/00 (https://dejure.org/2000,4910)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.08.2000 - 8 U 465/00 (https://dejure.org/2000,4910)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. August 2000 - 8 U 465/00 (https://dejure.org/2000,4910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsunfall; Unfallhergang; Bandscheibenvorfall; Gelegenheitsanlass; Unfallereignis; Unfallrente; Invalidität

  • Judicialis

    AUB 61 § 1; ; AUB 61 § 2; ; AUB 61 § 8 II; ; AUB 88 § 7 I

  • rechtsportal.de

    AUB 61 §§ 1 2 8 II; AUB 88 § 7 I
    Begriff des Unfalls in der Unfallversicherung; Bandscheibenvorfall infolge unkontrollierter Eigenbewegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 27.06.1990 - 21 U 201/87

    Unfall bei Entgegenstemmen gegen plötzlich kippende Baugrubenwand

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.08.2000 - 8 U 465/00
    Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer beim Hantieren mit einem schweren Gegenstand deshalb einen Bandscheibenvorfall erleidet, weil dieser Gegenstand plötzlich und unvorhergesehen eine Eigendynamik entfaltet und der Versicherungsnehmer beim "Gegensteuern" aufgrund besonderer Kraftentfaltung die genannte Gesundheitsschädigung erfährt (vgl. OLG Hamm, RuS 96, 330; OLG Frankfurt, VersR 91, 213; OGH, VersR 94, 335; Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 26. Aufl., Rdz. 8 zu § 1 AUB 88).
  • BGH, 28.01.2009 - IV ZR 6/08

    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

    Die anfänglich willensgesteuerte Eigenbewegung war in ihrem weiteren Verlauf nicht mehr gezielt und für den Kläger beherrschbar, so dass Eigenbewegung und äußere Einwirkung zusammengetroffen sind, wobei die äußere Einwirkung ihrerseits Einfluss auf die veränderte und nicht mehr beherrschbare Eigenbewegung genommen hat (vgl. Senatsurteile vom 23. November 1988 - IVa ZR 38/88 - VersR 1989, 73 unter 1 b; vom 12. Dezember 1984 - IVa ZR 88/83 -VersR 1985, 177 unter II 2; Grimm, AUB 4. Aufl. AUB 99 § 1 Rdn. 30; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. AUB 94 § 1 Rdn. 7; Bruck/Möller/Wagner, Bd. VI 1 VVG Unfallversicherung 8. Aufl. Anm. G 47; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 179 Rdn. 8; OLG Hamm VersR 1995, 1181 ; OLG Nürnberg r+s 2001, 217; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 322 ).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2018 - 12 U 106/18

    Private Unfallversicherung: Abgrenzung zwischen versichertem Unfallereignis und

    Demgegenüber ist nicht mehr nur Objekt von Bemühungen ein Gegenstand, der aus dem Gleichgewicht zu geraten oder umzustürzen droht und der beim Gegensteuern des Versicherungsnehmers dessen Gesundheitsschädigung nach sich zieht (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2009, IV ZR 6/08, Rn. 11; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.03.2008, 15 U 217/07, Rn. 27; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2005, 10 U 586/04, Rn. 21; OLG Nürnberg, Urteil vom 03.08.2000, 8 U 465/00, Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 03.03.2005 - 10 U 586/04

    Unfallversicherung: Wadenverletzung beim Sprung von einer Transportfläche mit

    Der Versicherungsnehmer hat die Voraussetzungen des Wiedereinschlusses zu beweisen hat (Senat NVersZ 2001, 553; OLG Nürnberg NVersZ 2000, 570; OLG Hamm NVersZ 2001, 508; OLG Köln VersR 2003, 1120; unter Aufgabe der Senatsentscheidung vom 9.11.2001 - 10 U 201/01 - r+s 2002, 481).

    Daraus folgt, dass der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen des Wiedereinschlusses zu beweisen hat (Senat NVersZ 2001, 553; OLG Nürnberg NVersZ 2000, 570; OLG Hamm NVersZ 2001, 508; OLG Köln VersR 2003, 1120; Knappmann NVersZ 2002, 3; Prölss/Knappmann, aaO, § 2 AUB 94 Rn. 40).

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04

    Unfallversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für überwiegende

    Der Versicherungsnehmer muss, wenn dem Versicherer wie hier dieser Nachweis gelingt, beweisen, dass das Unfallereignis die überwiegende Ursache für den Bandscheibenschaden gesetzt hat (OLG Hamm RuS 2001, 439 u. RuS 2003, 255; OLG Nürnberg NVersZ 2000, 570; OLG Oldenburg RuS 1997, 41; Grimm, Unfallversicherung, 3. Auflage, § 2 Rn 101; Prölss/Martin, 27. Auflage, § 2 AUB 94, Rn 40).
  • OLG Hamm, 24.01.2003 - 20 U 173/02

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen aus einer Unfallversicherung;

    Dafür ist nach jedenfalls herrschender Meinung, welcher der Senat folgt, der Kläger beweispflichtig (vgl. OLG Nürnberg, r+s 2001, 217; Senat, r+s 2001, 439 m.w.N.; Grimm, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 2 Rn. 101); das ergibt sich aus der Formulierung des Satzes 2 als Gegenausnahme (vgl. allgemein BGH, VersR 1995, 1433; Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 1 Rn. 41).
  • LG Ellwangen/Jagst, 20.04.2018 - 3 O 306/16

    Ausschluss vom Versicherungsschutz wegen Bandscheibenschäden ist wirksam

    Der Versicherungsnehmer muss wiederum beweisen, dass das Unfallereignis die überwiegende Ursache für den Bandscheibenschaden gesetzt hat (OLG Hamm r+s 2001, 439 und r+s 2003, 255; OLG Nürnberg NVersZ 2000, 570; OLG Oldenburg r+s 1997, 41).
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Rechtsprechung
   OLG München, 31.05.2000 - 3 U 2207/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6803
OLG München, 31.05.2000 - 3 U 2207/00 (https://dejure.org/2000,6803)
OLG München, Entscheidung vom 31.05.2000 - 3 U 2207/00 (https://dejure.org/2000,6803)
OLG München, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 3 U 2207/00 (https://dejure.org/2000,6803)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unfall auf Baustelle; Haftung des Bauherrn; Bauaufsicht; Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter; Verantwortlichkeit des Bauleiters; Baustellensicherheit

  • Judicialis

    SGB VI § 106; ; SGB VI § 104; ; SGB VI § 105; ; BGB § 618; ; BGB § 823; ; BGB § 847; ; BGB § 831; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Haftung des Auftraggebers für Mitarbeiter des mit der Bauaufsicht beauftragten Unternehmens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 682 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15

    Zur Frage wann eine gemeinsame Betriebsstätte bei Untätigkeit vorliegt

    Der Beklagte zu 1) war von der Beklagten zu 2) nicht mit speziellen Schutz- und Sicherungspflichten betraut und deshalb kein Erfüllungsgehilfe der Beklagten zu 2) bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Fürsorge- und Schutzpflichten (vgl. OLG München, Urteil vom 31.05.2000, Az. 3 U 2207/00, juris; Staudinger/Reuter, BGB, Neubearb. 2011, § 618 Rn. 291 - 294).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6203
OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99 (https://dejure.org/2000,6203)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.05.2000 - 11 Wx 96/99 (https://dejure.org/2000,6203)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 11 Wx 96/99 (https://dejure.org/2000,6203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Eigentümerbeschluß; Änderung; Bestandskraft; Mehrheitsbeschluß; Einstimmig

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 10 Abs. 3; ; WEG § 23 Abs. 4 S. 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 2, Abs. 3 § 23 Abs. 4 S. 2
    Änderung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1614
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist jedoch ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der nicht innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG angefochten und damit bestandskräftig wird, auch dann für die Gemeinschaft verbindlich, wenn es eigentlich einer Vereinbarung bedarf; ein solcher Beschluß kann zu einer wirksamen Änderung des in der Teilungserklärung vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels führen (BGHZ 127, 99, 102 ff.).

    Da ein solcher Beschluß nicht in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift, wirkt er gemäß § 10 Abs. 3 WEG auch ohne Eintragung im Grundbuch für und gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers (BGHZ 127, 99, 104 f.; BGHZ 129, 329, 332).

    Die Anerkennung der grundsätzlichen Bindungswirkung vereinbarungswidriger, aber bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse stützt sich maßgeblich auf Bedürfnisse der Praktikabilität und Rechtssicherheit (BGHZ 127, 99, 103 ff.).

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
    Da ein solcher Beschluß nicht in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift, wirkt er gemäß § 10 Abs. 3 WEG auch ohne Eintragung im Grundbuch für und gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers (BGHZ 127, 99, 104 f.; BGHZ 129, 329, 332).
  • BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88

    Ermittlung der Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
    Dies gilt, da Stimmenthaltungen bei der Ermittlung der Mehrheit nicht mitzuzählen sind (BGHZ 106, 179), auch für den Beschluß vom 25.11.1996.
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann selbst dann, wenn ein solcher Mitwirkungsanspruch bestehen sollte, dieser im Verfahren der Beschlußanfechtung nicht im Wege der Einrede geltend gemacht werden (BGHZ 130, 304, 313).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
    Die Entscheidung des BayObLGZ 1996, 256 steht dem nicht entgegen: Sie wendet sich lediglich gegen die in der Literatur zum Teil vertretene Ansicht (vgl. z.B. Hauger, WE 1993, 231, 234), ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluß "überlagere" die Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft und gebe jedem Mitglied gemäß § 21 Abs. 4 WEG den Anspruch, die Zustimmung zu seiner Aufhebung zu verlangen.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Eigentümerbeschluss - Aufhebung durch

    Ein unangefochten gebliebener und bisher als bestandskräftig angesehener Eigentümerbeschluss, der die Gemeinschaftsordnung geändert hat (hier: Abstimmungsverfahren über bauliche Änderungen - sog. Zitterbeschluss), kann jedenfalls durch einfachen Mehrheitsbeschluss wieder aufgehoben werden (wie OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.5.2000 - 11 Wx 96/99 - OLGR 2000, 350).

    Es sei Ausfluss ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG), wenn zur ursprünglichen Vereinbarung zurückgekehrt werde, und die Rechtssicherheit verlange nur die Bestandskraft für die Vergangenheit, nicht aber die Weiterwirkung solcher Vereinbarungsänderungen in die Zukunft (deutlich OLG Karlsruhe (23.5. 2000 - bzgl. Kostenverteilung) OLGR 2000, 395 = NZM 2000, 970; WE 1998, 500 (501); ähnlich KG FGPrax 1998, 137 = ZMR 1998, 515 = WuM 1998, 433 = ZflR 1998, 423 = WE 1998, 468; FGPrax 1966, 214 =WuM 1996, 647 = WE 1996, 390; ebenso zB Staudinger/Kreuzer, aaO, Rn. 60 zu § 10 WEG; Röll in MünchKommBGB, 3. Aufl., Rn 23 zu § 23 WEG; Palandt/Bassenge, 60. Aufl., Rn 19 zu § 10 WEG).

  • LG Karlsruhe, 05.12.2023 - 11 S 126/22

    WEG-Hausordnung: Einschränkungen der Tierhaltung wegen einer Tierhaar-Allergie

    Jedenfalls kann ein unangefochten gebliebener und bisher als bestandskräftig angesehener Eigentümerbeschluss, der die Gemeinschaftsordnung geändert hat (sog. Zitterbeschluss), durch einfachen Mehrheitsbeschluss wieder aufgehoben werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 9.2.2001 - 8 W 54/98, FGPrax 2001, 134; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.5.2000 - 11 Wx 96/99 - OLGR 2000, 350).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.05.2000 - 27 W 22/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11722
OLG Hamm, 02.05.2000 - 27 W 22/99 (https://dejure.org/2000,11722)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.05.2000 - 27 W 22/99 (https://dejure.org/2000,11722)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 27 W 22/99 (https://dejure.org/2000,11722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit; Ordentliche Gerichte; Entschädigung; Polnische Zwangsarbeiter; Rechtsweg

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 1; ; ASiG § 10; ; AÜG § 10; ; ZPO § 91; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Zuständigkeit für Entschädigung polnischer Zwangsarbeiter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2000 - 27 W 22/99
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO (vgl. BGH NJW 1993, 2541); die Bestimmung des Beschwerdewertes beruht auf § 3 ZPO (vgl. BGH NJW 1998, 910).
  • OLG Brandenburg, 15.12.1997 - 13 W 3/97

    Wahlkampfkostenerstattung für die Landtagswahl 1990; Eröffnung des ordentlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2000 - 27 W 22/99
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO (vgl. BGH NJW 1993, 2541); die Bestimmung des Beschwerdewertes beruht auf § 3 ZPO (vgl. BGH NJW 1998, 910).
  • SG Düsseldorf, 23.04.2001 - S 15 (8) RJ 92/97

    Rentensteigernde Berücksichtigung von in der Zeit von Dezember 1941 bis März 1943

    Im Ergebnis ist dann das Zwangsarbeitsverhältnis hinsichtlich seiner rentenversicherungsrechtlichen Behandlung und Bewertung einem durch Vertrag begründeten Beschäftigungsverhältnis anzuerkennen und gleichzustellen (vgl zum Ganzen: Urteile des SG Düsseldorf vom 6. Februar 2001 - S 15 RJ 169/98 - und - S 15 RJ 229/97 -, vom 23. März 2000 - S 15 RJ 172/98 - und - S 15 RJ 50/98 - , vom 22. Februar 2000 - S 15 RJ 32/99 - und - S 15 RJ 201/98 -, vom 8. Juli 1999 - S 15 RJ 203/98 -, vom 28. Januar 1999 - S 15 RJ 124/98 -, - S 15 RJ 215/98 -, S 15 RJ 139/98 - und - S 15 RJ 186/98 -, vom 8. Dezember 1998 - S 15 RJ 100/98 -, vom 12. November 1998 - S 3 RJ 73/98 -, vom 21. Oktober 1998 - S 3 RJ 115/95 -, vom 8. Oktober 1998 - S 15 RJ 142/98 - Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung 1999, S 205 ff. - S 15 (10) RJ 163/96 -, S 15 RJ 209/97 - und - S 3 RJ 39/98 -, vom 20. August 1998 - S 3 RJ 80/93 -, sowie vom 18. August 1998 - S 15 RJ 263/95 - Gerwin Udke, Keine Altersrente für Zwangsarbeit im Ghetto?, Arbeit und Arbeitsrecht 2000, S 42 f; Cornelius Pawlita, Anmerkung zu den Urteilen des BSG vom 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - und - B 5 RJ 46/98 -, Die Sozialgerichtsbarkeit 1999, S 717 ff; ders., Verfolgungsbedingte Zwangsarbeit im Nationalsozialismus, Arbeit und Recht, 1999, S 426, 435 f; ders., Neue Wege im rentenrechtlichen Wiedergutmachungsrecht - Zur Rechtsprechung des SG Düsseldorf (Zwangsarbeit in Ostoberschlesien), Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung 1999, S 71 ff; ders., Rentenversicherungsrechtliche Aspekte verfolgungsbedingter Zwangsarbeit im Nationalsozialismus, Zeitschrift für Sozialreform 1998, S 1 ff; ders., Rentenversicherungsrechtliche Aspekte verfolgungsbedingter Zwangsarbeit im Nationalsozialismus, in: Klaus Barwig / Günter Saathoff / Nicole Weyde, Entschädigung für NS-Zwangsarbeit, 1998, S 193 ff; ders., Beschäftigungszeiten im Ghetto Lodz, Die Urteile des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 und 68/95 -, Die Sozialversicherung 1998, S 90 ff; ders., Zur Anerkennung von Beschäftigungszeiten im Ghetto Lodz, Die Sozialgerichtsbarkeit 1997, S 413 f; ders., Die Anrechnung von Zwangsarbeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, Zeitschrift für Sozialreform 1990, S 427 ff; ders., in Christine Fuchsloch / Stephan Niewald, NS-Zwangsarbeit im Rentenversicherungsrecht, Expertentagung der Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik, Universität Hamburg, am 18. April 1997, Die Sozialgerichtsbarkeit 1997, S 444 f; Gerhard Buschmann, Anmerkung zum Urteil des BSG vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 -, Die Sozialgerichtsbarkeit 1998, S 319 f; Herbert Küpper, Die neuere Rechtsprechung in Sachen NS-Zwangsarbeit, Kritische Justiz 1998, S 246, 252 ff; Christine Fuchsloch, Die Entschädigung der Opfer des 2. Weltkriegs und des Nationalsozialismus - warum erst jetzt?, Streit 1998, S 107 ff; Waldemar Frank und Doris Großmann, in: Entschädigung für Zwangsarbeit, Öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 1989, Zur Sache 6/90, S 233 ff; Bernhard Blankenhorn, in: Wiedergutmachung und Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht, Öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 24. Juni 1987, Zur Sache 3/87, S 252 ff; Arthur Bergmann, Fremd- und Zwangsarbeiter - Ansprüche nach dem Londoner Schuldenabkommen und in der Sozialversicherung, Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht 1979, S 41 ff; ders., Wiedergutmachung in der Sozialversicherung - Praxis und Rechtsprechung, Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht 1975, S 97, 100, 101; vgl auch die 1999 aufgekommene Diskussion der Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter: Beschlüsse des BAG vom 16. Februar 2000 - 5 AZB 32/99, 58/99, 59/99, 68/99, 71/99 und 72/99 - Der Betrieb 2000, S 432, und vom 10. Mai 2000 - 5 AZB 3/00 - Beschlüsse des OLG Hamm vom 2. Mai 2000 - 27 W 22/99 -, des Landesarbeitsgerichts (LAG) München vom 11. Januar 2000 - 5 Ta 446/99 - NZA-Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht 2000, S 155 ff und vom 2. August 1999 - 5 Ta 184/99 - Arbeit und Recht 1999, S 449 f, des LAG Nürnberg vom 18. August 1999 - 1 Ta 185/99 - Betriebs-Berater 1999, S 2251 f, des Hessischen LAG vom 16. Juli 1999 - 2 Ta 239/99 - Arbeit und Recht 1999, S 450 f, des Arbeitsgerichts (ArbG) Hannover vom 5. August 1999 - 10 CA 272/99, 273/99 und 295/99 - Arbeit und Recht 1999, S 451, des ArbG Nürnberg vom 9. Juni 1999 - 2 Ca 2226/99 - und des LG Bielefeld vom 5. August 1999 - 2 O 284/99 - Claus Weber, Kein Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsvertrag - die Rechtsprechung des BAG zu Zwangsarbeit und anderen Formen hoheitlich zugewiesener Beschäftigung, Arbeit und Recht 2001, S 12 ff; Wolf Klimpe-Auerbach, Deutsche Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit und NS-Zwangsarbeit, in: Ulrike Winkler, Stiften gehen - NS-Zwangsarbeit und Entschädigungsdebatte, 2000, S 205 ff; ders., Keine Aufrechnung von Zwangsarbeit (Anmerkung zum Beschluss des ArbG Koblenz vom 7. Juli 1999 - 1 CA 1336/99 - Arbeit und Recht 1999, S 451 ff), Arbeit und Recht 1999, S 436; Achim Seifert, Anmerkung zum Beschluss des BAG vom 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - Arbeit und Recht 2000, S 230 f; Volker Hensel, Arbeitsgerichte zuständig in "Zwangsarbeiterfällen"?, Arbeit und Arbeitsrecht 1999, S 453 f; Hans-Joachim Bauschke, Anmerkung zum Beschluss des BAG vom 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - AR-Blattei ES 160.5.2 Nr. 83).
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